JA zu vier Grundschulen in der Gemeinde Gleichen Klage gescheitert!!!

Leserbrief an die GT / Erklärung der Bürgerinitative / Urteil

Wir haben etwas Gutes gemacht.

Wir haben uns für etwas, an das wir glauben, eingesetzt. Wir haben dies gegen erhebliche Widerstände getan. Wir sind mehr als drei. Wir sind eine bunte Bürgerinitiative mit drei vertretungsberechtigten Frauen für viele andere Menschen.
Wir haben mehr als 1.300 Unterschriften gesammelt. Wir haben fast 7.000 € durch Crowdfunding von sehr vielen Menschen erhalten, die unsere Ziele geteilt haben. Von Menschen, die wollten, dass wir das direktdemokratische Instrument des Bürgerbegehrens und damit unseren Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe politisch ausschöpfen und – wenn dies politisch nicht möglich ist – unsere Überzeugung auf juristischem Wege vertreten können.

Dieses Engagement hat viel Kraft gekostet, war aber jede Mühe wert. Für diese Unterstützung, die uns in vielen Formen begegnet ist, sagen wir von Herzen DANKESCHÖN!

In einer Zeit wie dieser, wo allerorts die Rede davon ist, dass Menschen den Glauben an die Politik verlieren, wo sie extremer wählen oder gleich gar nicht, wo überall beklagt wird, dass der Graben, der durch die Felder der politischen Überzeugungen verläuft, tiefer und immer unüberwindbarer wird, gerade in dieser Zeit haben viele Menschen, die sehr unterschiedliche politische Überzeugungen haben, zusammengehalten und sich auf dem Boden des Gesetzes für etwas Gutes engagiert. Das verdient Aufmerksamkeit und Respekt!
Stattdessen bleibt ein sehr fader Beigeschmack. Dann nämlich, wenn dieses zivilgesellschaftliche Engagement auch von der Presse als der Instanz, der die Verantwortung der „Vierten Säule der Demokratie“ obliegt, behandelt wird, als wären sie eine marginale Gruppe. Hier haben Bürgerinnen ihre Möglichkeiten gesellschaftspolitischer Teilhabe wahrgenommen – politisch, juristisch und publizistisch. Menschen, die die Basis jeder Demokratie sind. Die Presse zeigte entgegen ihrer Artikelanzahl wenig Interesse an der Teilnahme an Rats- und Ausschuss-Sitzungen. Um sich eine Übersicht über den durchaus komplexen Sachverhalt zu machen, um objektiv berichten zu können, um der Aufgabe der Information und Meinungsbildung gerecht zu werden. Auch der Kontrollaufgabe der Presse ist das GT nicht nachgekommen: Hintergrundgespräche fanden mit der Bürgerinitiative nur ein einziges Mal statt, die Auseinandersetzung mit einer kritischen, wissenschaftlichen Analyse der Schulentwicklungspläne (SEP) der Gemeinde, die schon in Vorjahren zu einer krassen Überlastung der Diemardener Grundschule geführt hatten, und das Zugrunde legen der Zahlen des Landkreises für einen neuen SEP fanden nirgendwo Erwähnung. Auch kein Wort dazu, dass die Verwaltung der Bürgerinitiative durch die verzögerte Übermittlung der Kostenschätzung nur etwas mehr als eine Woche Zeit zur Sammlung der Unterschriften gelassen hatte, diese trotz kurzer Zeit das Quorum fast doppelt erfüllt hatte, die Verwaltung ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen war und die SPD-geführte Verwaltung ihr Parteiblättchen Journal G auch noch zur Stimmungsmache benutzt hat, all davon nichts im GT! Entgegen der Darstellung im Artikel des GT vom 04.07.2026 hatte die Bürgerinitiative einstweiligen Rechtsschutz beantragt: gegen den Antrag der SPD bezüglich der Entscheidung des Rates auf Zusammenlegung der Grundschulen Bremke und Diemarden.

Es war der Bürgerinitiative bewusst, dass mit der Zusammenlegung erneut Fakten geschaffen würden und das Bürgerbegehren damit obsolet würde. Aber der Bürgerinitiative ging es um die Frage, ob die Erklärung der Unzulässigkeit rechtmäßig oder willkürlich war. Ein Antrag auf einstweilige Zulassung des Bürgerbegehrens – also eine vorläufige Entscheidung noch vor dem eigentlichen Hauptverfahren – hätte nach der Begründung des Verwaltungsgerichts voraussichtlich kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Gerade deshalb ist es wichtig, die Begründung des Gerichts sorgfältig einzuordnen. Verkürzte Darstellungen oder nachträgliche Änderungen in der Begründung beziehungsweise der Berichterstattung können leicht einen falschen Eindruck entstehen lassen und zu Missverständnissen über die tatsächliche Rechtslage führen. Zur Erinnerung für alle, die in der Berichterstattung irgendwann den Faden verloren haben: Der SPD-dominierte Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gleichen hatte das Bürgerbegehren trotz der 1.300 Unterschriften mit drei Argumenten für unzulässig erklärt. Damit wurde den 7.500 Wahlberechtigten die Möglichkeit genommen, über das Schulthema abzustimmen.

Erster Punkt in der Begründung der Unzulässigkeit war die fehlende Auflistung für anfallende IT-Kosten in Höhe von 20.000 € an der Grundschule Bremke. Diese Begründung hat das Verwaltungsgericht kassiert. Auf mehrfache Nachfrage nach Einsicht in die detaillierte Kostenaufstellung des Architekturbüros (diese hatte immerhin so viel Zeit in Anspruch genommen, dass der Bürgerinitiative nur noch wenige Tage zur Sammlung der Unterschriften blieben!), blieb die Verwaltung eine Offenlegung bis heute schuldig. Kein Wunder: Niedersachsen liegt beim Thema Transparenz im Bundesvergleich sogar noch hinter Bayern auf dem letzten Platz. Wenn Bürgermeister Otter nun im GT vom 27.05.2026 erklärt, die politische Debatte sei ihm wichtig und er sei gerne bei den 8.500 Einwohnerinnen der ländlichen Gemeinde unterwegs, klingt das wie Hohn. In Bremke wurde er lange nicht gesehen.

Auch das zweite Argument der Gemeinde zur Unzulässigkeit – die angeblich fehlende Deckungsgleichheit von Frage und Begründung – wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Von den drei Argumenten der Gemeinde blieb am Ende lediglich, dass die Bürgerinitiative auf einer DIN-A4-Seite, auf die auch noch die Unterschriften passen müssen (!), nicht ausreichend die Argumente der Gemeinde aufgeführt hatte. Das Gericht stützte sich dabei auf die Zahlen des SEP der Gemeinde, die die Bürgerinitiative von Anfang an infrage gestellt hatte.

Auf der Grundlage der Daten des Landkreises Göttingen hatten zwei Wissenschaftler detailliertere Prognosen erstellt, die zu höheren Schülerinnenzahlen kommen. Diese wurden sowohl der Gemeindeverwaltung als auch der Presse zur Verfügung gestellt, blieben jedoch unberücksichtigt. Letzten Endes geht es hier aber nicht nur um eine bezaubernde Grundschule, mit evaluiert hervorragendem Konzept, grandiosem Team inmitten von grünen Wiesen und Weiden direkt neben einem Kindergarten, einem vitalen Strukturmerkmal im ländlichen Raum, sondern es geht um uns alle. Um unsere Gesellschaft, um die Frage, wie wir leben wollen, wie wir miteinander umgehen wollen, wie gewollt echte Partizipation und Transparenz sind und damit geht es letzten Endes um die Grundlagen unserer Demokratie. Es bleibt Wasser auf unseren Mühlen, dass jetzt vielen Bürgerinnen und selbst der Verwaltung der Gemeinde auffällt; wie klein und unbeschattet das Außengelände der mit viel Geld neu gebauten „Grundschule am kleinen Knüll“ ist. Auch darauf hatte die Bürgerinitiative im Sinne aller Kinder vielfach hingewiesen.

Politik muss sich dafür interessieren, zuhören und sich auf eine echte Auseinandersetzung einlassen. Politik muss daran interessiert sein, was die Bürger*innen wollen und sollte ihre Partizipation fördern und nicht zu reiner Informationsvermittlung herabgewürdigt werden. Das ist Demokratie und diese sollte nicht darauf beschränkt sein, im regelmäßigen Turnus zur Wahlurne zu gehen. Stattdessen wurden die Eltern instrumentalisiert und gegeneinander aufgebracht. Es wurde aus parteipolitischem Kalkül gesellschaftlicher Unfrieden geschaffen!

Darüber verlor die Presse kein kritisches Wort!
Die Medien müssen sich aber um eine möglichst verständliche Wiedergabe von sehr komplexen Prozessen bemühen, um ihrer Informations-, Meinungsbildungs- und Kontrollfunktion gerecht zu werden. Denn auch ohne die Wahrnehmung dieser Aufgaben funktioniert Demokratie nicht!

Wenn die Medien allerdings ständig nur das Erodieren der Demokratie wie ein Mantra beklagen und komplexe Sachverhalte bis zu Unkenntlichkeit verzerren, dann wird die Erosion dieser Gesellschaftsform irgendwann zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung.
Und zuletzt: Nein, wir sind nicht gescheitert! Wir haben etwas Kostbares gewonnen: nämlich die Einsicht, dass wir über alles Trennende hinaus eine Gemeinschaft sind. Wir sind stark und wir können etwas erreichen. Wir trauern um das, was uns genommen worden ist. Gleichzeitig feiern, singen, tanzen, lachen und weinen, essen und trinken wir gemeinsam… und wir bleiben engagiert! Wer will, werde Teil dieses Gefühls. Alle sind wichtig und willkommen. Denn darum geht es in einer Demokratie!

Man darf gespannt bleiben, wie es mit der Nachnutzung des Schulgebäudes laufen wird. Von Seiten der Gemeinde war schon wieder ein „Top Secret“ durchgesickert. Unseres Wissens das Gegenteil von Transparenz

Das Urteil des Verwaltungsgerichts

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DIE KLAGE AM VERWALLTUNGSGERICHT GÖTTINGEN

FÜR TRANSPARENZ, PARTIZIPATION UND DEMOKRATIE!

Wir wollen, dass die Wahlberechtigten in der Gemeinde Gleichen in einem Bürgerentscheid über die Neugestaltung der Schullandschaft abstimmen können. Wir hatten dafür mit einem Bürgerbegehren im März 1312 Unterschriften gesammelt, um diesen Bürgerentscheid zu erwirken. Eigentlich hätten wir nur 738 Stimmen gebraucht, haben mit 1312 Unterschriften aber fast 20 Prozent der Bevölkerung erreicht – so viele, wie es auch dann für den Bürgerentscheid bräuchte, damit er gültig ist. Gemeindebürgermeister Dirk Otter (SPD) will sich dieser politischen Auseinandersetzung aber nicht stellen. Er hat stattdessen den juristischen Weg eingeschlagen und unser Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gleichen hat das Bürgerbegehren dann ebenfalls wegen angeblicher Unzulässigkeit abgewiesen. Die von der Gemeinde vorgebrachten Gründe zweifeln wir an. Deshalb wollen wir vor den Verwaltungsgerichten dafür streiten, dass der Beschluss der Unzulässigkeit zurückgenommen und der Bürgerentscheid ermöglicht wird. Nachdem Dirk Otter diesen politischen Weg mit juristischen Mitteln versperrt hat, bleibt uns nichts anderes übrig, als selber den juristischen Weg zu gehen und die Entscheidung des Verwaltungsausschusses anzufechten.

WENN BREMKE SCHLIESST, WELCHE SCHULE FOLGT ALS NÄCHSTES?

Wir sind eine Flächengemeinde mit langen Wegen. Durch den Wegfall von Schulstandorten werden Dörfer vor allem für Familien unattraktiver – in diesem Fall geht es um die Dörfer Bremke, Bischhausen und Ischenrode, die sich am Rande der Gemeinde befinden und bisher die Grundschule Bremke als Einzugsgebiet hatten. Die Schule hat ein engagiertes Kollegium, einen engagierten Förderverein und kleine Lerngruppen, die insbesondere für Kinder mit Förderbedarf von Vorteil sind. Die Grundschule Bremke war 2009 auch die erste Grundschule mit selbst organisiertem Ganztag im Landkreis Göttingen – lange vor der geplanten Ganztagspflicht an Schulen. Sie hat ein großes Außengelände mit Grünflächen in direkter Nachbarschaft zum Kindergarten. Nun soll die Schule geschlossen und die dezentrale Schullandschaft zu einer Struktur mit größeren Schulzentren umgebaut werden. Wenn wir diesen Trend nicht stoppen, ist es aus unserer Sicht nur eine Frage der Zeit, bis in der Gemeinde Gleichen die nächste Grundschule geschlossen wird. Und es stattdessen zwei Schulzentren gibt – die Dörfer mit den Schulstandorten bleiben dadurch attraktiv, die anderen Dörfer werden dadurch abgehängt.

1312 Unterschriften! Aber kein Bürgerentscheid?

Wir haben es geschafft, deutlich mehr als sie notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln. Am 16.03. haben wir begonnen zu sammeln. Nach nicht einmal einer Woche waren es 900 (23.03.) und damit schon mehr als die erforderlichen 737 Unterschriften (10 Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde gemessen an der letzten Kommunalwahl). Am Montag, 31.03. hatten wir Gemeindebürgermeister Dirk Otter die Unterschriftenlisten übergeben. Allerdings hält der Gemeindebürgermeister unser Begehren für unzulässig. Der Verwaltungsausschuss hat das Begehren abgelehnt. Die Auseinandersetzung geht trotzdem weiter…

BEGEHREN UNZULÄSSIG? GERICHT MUSS ENTSCHEIDEN

Am 23.04.2025 hat der Verwaltungsausschuss entschieden, das von der Bürgerinitiative „4 Schulen für Gleichen“ eingereichte Bürgerbegehren mit über 1.300 Unterschriften für unzulässig zu erklären.

Trotz einer fundierten juristischen Beurteilung der Zulässigkeit, intensiver Bürgergespräche und einer breiten Unterstützung wurde das Bürgerbegehren unter Federführung der SPD abgelehnt. Im Sinne einer gelebten Demokratie muss das Bürgerbegehren zugelassen werden. Das fechten wir vor dem Verwaltungsgericht Göttingen an.

Ziel bleibt es, die Grundschule Bremke zumindest bis zum Abschluss der geplanten Baumaßnahmen in Diemarden und Kerstlingerode zu erhalten. Erst danach sollte auf Grundlage einer transparenten Prüfung und eines partizipativen Prozesses über eine mögliche Umstrukturierung der Schulbezirke entschieden werden.

Eine lebendige Bildungslandschaft ist Grundlage für attraktive und zukunftsfähige ländliche Gemeinden. Schulen sind zentrale Orte der Begegnung, des Lernens und der sozialen Teilhabe – für alle Generationen.

JURISTISCHE, STATT POLITISCHER AUSEINANDERSETZUNG

Die Begründung, warum die Gemeinde das Begehren ablehnt, ist weniger politisch, als juristisch. Das sind die Kritikpunkte:

1. Wir hätten die Kostenschätzung nicht komplett im Begehren abgedruckt.

2. Die Begründung hätte die Sicht der Gemeinde mit abbilden müssen.

3. Die Fragestellung und Begründung passen angeblich nicht zusammen.

Hier ist das komplette Schreiben:

WIR WIDERSPRECHEN ALLEN KRITIKPUNKTEN

1. Die Gemeinde hat mehrfache Anfragen zu Fragen, ob die Angaben zur Kostenschätzung in dem Begehren korrekt sind, nicht beantwortet, obwohl sie laut Gesetz dazu verpflichtet war, uns neutral zu beraten.

2. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, dass wir auch die Sicht der Gemeinde in unserer Begründung berücksichtigen müssen.

3. Die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens stehen in einem klaren Zusammenhang. Das Bürgerbegehren zielt darauf ab, die Schulsatzung der Gemeinde Gleichen so zu ändern, dass die vier Schulstandorte der Gemeinde Gleichen erhalten bleiben, bis die Bauarbeiten an den Grundschulen in Diemarden und in Kerstlingerode abgeschlossen sind.

Hier unsere Stellungnahme an Gemeindebürgermeister Otter:

Gemeindebürgermeister Dirk Otter hatte uns am 07.03.2024 die Kostenschätzung der Gemeinde per E-Mail zukommen lassen. Das Schreiben enthält einen fettgedruckten Teil, in dem die Gemeinde die eigene Kostenschätzung selbst zusammengefasst hat. In unserem Begehren haben wir diese zusammengefasste Kostenschätzung selbstverständlich übernommen. Aus den darunter ausgeführten zusätzlichen Informationen haben wir außerdem weitere Details ergänzt. Nach Eingang der Kostenschätzung haben wir mehrere E-Mails an die Gemeinde geschrieben, mit der Bitte, unsere Angaben in dem Begehren zu der Kostenschätzung auf Korrektheit zu prüfen – diese Anfragen wurden aber nicht beantwortet.

Hier die Kostenschätzung der Gemeinde im Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Baumbach,

wir haben heute die Zahlen vom Architekten erhalten und können Ihnen somit die Anfrage zur Kostenschätzung (Kosten und Folgekosten) für das Bürgerbegehren vorlegen.

Die geschätzten Kosten und Folgekosten, für das Bürgerbegehren belaufen sich wie nachfolgend dargestellt auf einmalig 3,6 Mio.€ und jährlichen Betriebskosten in Höhe von 105.960,90€.

Die Kostenschätzung teilen sich wie folg auf:

• Jährliche Betriebskosten und der Bauunterhaltung (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) in Höhe von

105.960,90€.

Hinzu kommen die notwendigen geschätzten Baukosten, in Höhe von 3,6 Mio.€, die sich wie folgt verteilen:

• Kosten für die Sanierung der Schule Bremke inkl. Inklusion

• Kosten für die notwendigen neuen Räume für den Ganztagsbetrieb

Weiterhin kommen Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der IT in Höhe von ca. 20.000€ hinzu.

• 4 digitale Tafeln

• Hardware für den Netzausbau

Bei der Schätzung der Kosten haben wir den aktuellen Standard und Ausstattung der übrigen Schulen in Gleichen berücksichtigt. Diese beinhaltet, neben der Umsetzung von Inklusion, den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026, dessen Umsetzung zusätzlicher Raumbedarf erforderlich macht. Weiterhin muss eine notwendige Sanierung des Gebäudes erfolgen, welche wie bei anderen Schulen zurückgestellt wurde, bis Klarheit über die Ausrichtung der Schullandschaft in Gleichen besteht.

Viele Grüße

Dirk Otter“

Die Gemeinde Gleichen hatte für die Sitzung des nicht-öffentlichen Verwaltungsausschusses am 23.04. eine Beschlussvorlage vorgelegt, dass unser Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt werden soll. Wir hatten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses aufgefordert, dieser Vorlage nicht zuzustimmen und damit den Bürgerentscheid zu ermöglichen. Die Ausschussmehrheit hat das Begehren dennoch für unzulässig erklärt Folgende Punkte hatten wir den Ratsmitgliedern zukommen lassen: