JA zu vier Grundschulen in der Gemeinde Gleichen!

1312 Unterschriften! Aber kein Bürgerentscheid?
Wir haben es geschafft, deutlich mehr als sie notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln. Am 16.03. haben wir begonnen zu sammeln. Nach nicht einmal einer Woche waren es 900 (23.03.) und damit schon mehr als die erforderlichen 737 Unterschriften (10 Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde gemessen an der letzten Kommunalwahl). Am Montag, 31.03. hatten wir Gemeindebürgermeister Dirk Otter die Unterschriftenlisten übergeben. Allerdings hält der Gemeindebürgermeister unser Begehren für unzulässig. Der Verwaltungsausschuss hat das Begehren abgelehnt. Die Auseinandersetzung geht trotzdem weiter…
BEGEHREN UNZULÄSSIG? PRÜFEN RECHTLICHE SCHRITTE
Am 23.04.2025 hat der Verwaltungsausschuss entschieden, das von der Bürgerinitiative „4 Schulen für Gleichen“ eingereichte Bürgerbegehren mit über 1.300 Unterschriften für unzulässig zu erklären.
Trotz einer fundierten juristischen Beurteilung der Zulässigkeit, intensiver Bürgergespräche und einer breiten Unterstützung wurde das Bürgerbegehren unter Federführung der SPD abgelehnt. Im Sinne einer gelebten Demokratie muss das Bürgerbegehren zugelassen werden. Daher prüfen wir rechtliche Schritte!
Ziel bleibt es, die Grundschule Bremke zumindest bis zum Abschluss der geplanten Baumaßnahmen in Diemarden und Kerstlingerode zu erhalten. Erst danach sollte auf Grundlage einer transparenten Prüfung und eines partizipativen Prozesses über eine mögliche Umstrukturierung der Schulbezirke entschieden werden.
Eine lebendige Bildungslandschaft ist Grundlage für attraktive und zukunftsfähige ländliche Gemeinden. Schulen sind zentrale Orte der Begegnung, des Lernens und der sozialen Teilhabe – für alle Generationen.
JURISTISCHE, STATT POLITISCHER AUSEINANDERSETZUNG
Die Begründung, warum die Gemeinde das Begehren ablehnt, ist weniger politisch, als juristisch. Das sind die Kritikpunkte:
1. Wir hätten die Kostenschätzung nicht komplett im Begehren abgedruckt.
2. Die Begründung hätte die Sicht der Gemeinde mit abbilden müssen.
3. Die Fragestellung und Begründung passen angeblich nicht zusammen.
Hier ist das komplette Schreiben:
WIR WIDERSPRECHEN ALLEN KRITIKPUNKTEN
1. Die Gemeinde hat mehrfache Anfragen zu Fragen, ob die Angaben zur Kostenschätzung in dem Begehren korrekt sind, nicht beantwortet, obwohl sie laut Gesetz dazu verpflichtet war, uns neutral zu beraten.
2. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, dass wir auch die Sicht der Gemeinde in unserer Begründung berücksichtigen müssen.
3. Die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens stehen in einem klaren Zusammenhang. Das Bürgerbegehren zielt darauf ab, die Schulsatzung der Gemeinde Gleichen so zu ändern, dass die vier Schulstandorte der Gemeinde Gleichen erhalten bleiben, bis die Bauarbeiten an den Grundschulen in Diemarden und in Kerstlingerode abgeschlossen sind.
Hier unsere Stellungnahme an Gemeindebürgermeister Otter:
Gemeindebürgermeister Dirk Otter hatte uns am 07.03.2024 die Kostenschätzung der Gemeinde per E-Mail zukommen lassen. Das Schreiben enthält einen fettgedruckten Teil, in dem die Gemeinde die eigene Kostenschätzung selbst zusammengefasst hat. In unserem Begehren haben wir diese zusammengefasste Kostenschätzung selbstverständlich übernommen. Aus den darunter ausgeführten zusätzlichen Informationen haben wir außerdem weitere Details ergänzt. Nach Eingang der Kostenschätzung haben wir mehrere E-Mails an die Gemeinde geschrieben, mit der Bitte, unsere Angaben in dem Begehren zu der Kostenschätzung auf Korrektheit zu prüfen – diese Anfragen wurden aber nicht beantwortet.
Hier die Kostenschätzung der Gemeinde im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Baumbach,
wir haben heute die Zahlen vom Architekten erhalten und können Ihnen somit die Anfrage zur Kostenschätzung (Kosten und Folgekosten) für das Bürgerbegehren vorlegen.
Die geschätzten Kosten und Folgekosten, für das Bürgerbegehren belaufen sich wie nachfolgend dargestellt auf einmalig 3,6 Mio.€ und jährlichen Betriebskosten in Höhe von 105.960,90€.
Die Kostenschätzung teilen sich wie folg auf:
• Jährliche Betriebskosten und der Bauunterhaltung (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) in Höhe von
105.960,90€.
Hinzu kommen die notwendigen geschätzten Baukosten, in Höhe von 3,6 Mio.€, die sich wie folgt verteilen:
• Kosten für die Sanierung der Schule Bremke inkl. Inklusion
• Kosten für die notwendigen neuen Räume für den Ganztagsbetrieb
Weiterhin kommen Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der IT in Höhe von ca. 20.000€ hinzu.
• 4 digitale Tafeln
• Hardware für den Netzausbau
Bei der Schätzung der Kosten haben wir den aktuellen Standard und Ausstattung der übrigen Schulen in Gleichen berücksichtigt. Diese beinhaltet, neben der Umsetzung von Inklusion, den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026, dessen Umsetzung zusätzlicher Raumbedarf erforderlich macht. Weiterhin muss eine notwendige Sanierung des Gebäudes erfolgen, welche wie bei anderen Schulen zurückgestellt wurde, bis Klarheit über die Ausrichtung der Schullandschaft in Gleichen besteht.
Viele Grüße
Dirk Otter“
Die Gemeinde Gleichen hatte für die Sitzung des nicht-öffentlichen Verwaltungsausschusses am 23.04. eine Beschlussvorlage vorgelegt, dass unser Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt werden soll. Wir hatten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses aufgefordert, dieser Vorlage nicht zuzustimmen und damit den Bürgerentscheid zu ermöglichen. Die Ausschussmehrheit hat das Begehren dennoch für unzulässig erklärt Folgende Punkte hatten wir den Ratsmitgliedern zukommen lassen:
WEITERE INFORMATIONEN
- Das Begehren
- Vorgeschichte der Schuldebatte
- Die Schuldebatte 2024
- Die Entscheidung im Gemeinderat am 18.12.2024
- Unsere Positionen