JA zu vier Grundschulen in der Gemeinde Gleichen!

BÜRGERENTSCHEID „VIERSCHULENGLEICHEN“ ERMÖGLICHEN!
Wir sammeln Spenden, um einen Bürgerentscheid über die Schullandschaft in der Gemeinde Gleichen ermöglichen zu können. Das Begehren für den Bürgerentscheid hatten wir am 31.3.2025 eingereicht. Es wurde aber für unzulässig erklärt. Wir wollen vor Gericht erreichen, dass der Bürgerentscheid durchgeführt werden kann. Da wir eine kleine Gruppe engagierter Eltern aus der Gemeinde Gleichen sind, die nicht unbegrenzte Mittel zur Verfügung haben, müssen wir für die juristische Auseinandersetzung Spenden sammeln. Wir bezahlen damit die Anwalts- und Gerichtskosten in einem Rechtsstreit mit der Gemeinde Gleichen. Geld, das übrig bleibt, wird für wohltätige Zwecke gespendet. Wir haben uns von einem Verwaltungsrechtler beraten lassen, der uns auch juristisch vertreten würde.
Spenden bei GoFundMe…

Die Spendenaktion läuft seit dem 25.05.2025. Wir brauchen 10.000 Euro für den Rechtsstreit. Nach nicht einmal 24 Stunden hatten wir schon fast 2.000 Euro zusammen. Danke an alle Spenderinnen und Spender!
FÜR TRANSPARENZ, PARTIZIPATION UND DEMOKRATIE!
Wir wollen, dass die Wahlberechtigten in der Gemeinde Gleichen in einem Bürgerentscheid über die Neugestaltung der Schullandschaft abstimmen können. Wir hatten dafür mit einem Bürgerbegehren im März 1312 Unterschriften gesammelt, um diesen Bürgerentscheid zu erwirken. Eigentlich hätten wir nur 738 Stimmen gebraucht, haben mit 1312 Unterschriften aber fast 20 Prozent der Bevölkerung erreicht – so viele, wie es auch dann für den Bürgerentscheid bräuchte, damit er gültig ist. Gemeindebürgermeister Dirk Otter (SPD) will sich dieser politischen Auseinandersetzung aber nicht stellen. Er hat stattdessen den juristischen Weg eingeschlagen und unser Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gleichen hat das Bürgerbegehren dann ebenfalls wegen angeblicher Unzulässigkeit abgewiesen. Die von der Gemeinde vorgebrachten Gründe zweifeln wir an. Deshalb wollen wir vor den Verwaltungsgerichten dafür streiten, dass der Beschluss der Unzulässigkeit zurückgenommen und der Bürgerentscheid ermöglicht wird. Nachdem Dirk Otter diesen politischen Weg mit juristischen Mitteln versperrt hat, bleibt uns nichts anderes übrig, als selber den juristischen Weg zu gehen und die Entscheidung des Verwaltungsausschusses anzufechten.
WENN BREMKE SCHLIESST, WELCHE SCHULE FOLGT ALS NÄCHSTES?
Wir sind eine Flächengemeinde mit langen Wegen. Durch den Wegfall von Schulstandorten werden Dörfer vor allem für Familien unattraktiver – in diesem Fall geht es um die Dörfer Bremke, Bischhausen und Ischenrode, die sich am Rande der Gemeinde befinden und bisher die Grundschule Bremke als Einzugsgebiet hatten. Die Schule hat ein engagiertes Kollegium, einen engagierten Förderverein und kleine Lerngruppen, die insbesondere für Kinder mit Förderbedarf von Vorteil sind. Die Grundschule Bremke war 2009 auch die erste Grundschule mit selbst organisiertem Ganztag im Landkreis Göttingen – lange vor der geplanten Ganztagspflicht an Schulen. Sie hat ein großes Außengelände mit Grünflächen in direkter Nachbarschaft zum Kindergarten. Nun soll die Schule geschlossen und die dezentrale Schullandschaft zu einer Struktur mit größeren Schulzentren umgebaut werden. Wenn wir diesen Trend nicht stoppen, ist es aus unserer Sicht nur eine Frage der Zeit, bis in der Gemeinde Gleichen die nächste Grundschule geschlossen wird. Und es stattdessen zwei Schulzentren gibt – die Dörfer mit den Schulstandorten bleiben dadurch attraktiv, die anderen Dörfer werden dadurch abgehängt.
1312 Unterschriften! Aber kein Bürgerentscheid?
Wir haben es geschafft, deutlich mehr als sie notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln. Am 16.03. haben wir begonnen zu sammeln. Nach nicht einmal einer Woche waren es 900 (23.03.) und damit schon mehr als die erforderlichen 737 Unterschriften (10 Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde gemessen an der letzten Kommunalwahl). Am Montag, 31.03. hatten wir Gemeindebürgermeister Dirk Otter die Unterschriftenlisten übergeben. Allerdings hält der Gemeindebürgermeister unser Begehren für unzulässig. Der Verwaltungsausschuss hat das Begehren abgelehnt. Die Auseinandersetzung geht trotzdem weiter…
BEGEHREN UNZULÄSSIG? PRÜFEN RECHTLICHE SCHRITTE
Am 23.04.2025 hat der Verwaltungsausschuss entschieden, das von der Bürgerinitiative „4 Schulen für Gleichen“ eingereichte Bürgerbegehren mit über 1.300 Unterschriften für unzulässig zu erklären.
Trotz einer fundierten juristischen Beurteilung der Zulässigkeit, intensiver Bürgergespräche und einer breiten Unterstützung wurde das Bürgerbegehren unter Federführung der SPD abgelehnt. Im Sinne einer gelebten Demokratie muss das Bürgerbegehren zugelassen werden. Das wollen wir vor dem Verwaltungsgericht Göttingen anfechten.
Ziel bleibt es, die Grundschule Bremke zumindest bis zum Abschluss der geplanten Baumaßnahmen in Diemarden und Kerstlingerode zu erhalten. Erst danach sollte auf Grundlage einer transparenten Prüfung und eines partizipativen Prozesses über eine mögliche Umstrukturierung der Schulbezirke entschieden werden.
Eine lebendige Bildungslandschaft ist Grundlage für attraktive und zukunftsfähige ländliche Gemeinden. Schulen sind zentrale Orte der Begegnung, des Lernens und der sozialen Teilhabe – für alle Generationen.
JURISTISCHE, STATT POLITISCHER AUSEINANDERSETZUNG
Die Begründung, warum die Gemeinde das Begehren ablehnt, ist weniger politisch, als juristisch. Das sind die Kritikpunkte:
1. Wir hätten die Kostenschätzung nicht komplett im Begehren abgedruckt.
2. Die Begründung hätte die Sicht der Gemeinde mit abbilden müssen.
3. Die Fragestellung und Begründung passen angeblich nicht zusammen.
Hier ist das komplette Schreiben:
WIR WIDERSPRECHEN ALLEN KRITIKPUNKTEN
1. Die Gemeinde hat mehrfache Anfragen zu Fragen, ob die Angaben zur Kostenschätzung in dem Begehren korrekt sind, nicht beantwortet, obwohl sie laut Gesetz dazu verpflichtet war, uns neutral zu beraten.
2. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, dass wir auch die Sicht der Gemeinde in unserer Begründung berücksichtigen müssen.
3. Die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens stehen in einem klaren Zusammenhang. Das Bürgerbegehren zielt darauf ab, die Schulsatzung der Gemeinde Gleichen so zu ändern, dass die vier Schulstandorte der Gemeinde Gleichen erhalten bleiben, bis die Bauarbeiten an den Grundschulen in Diemarden und in Kerstlingerode abgeschlossen sind.
Hier unsere Stellungnahme an Gemeindebürgermeister Otter:
Gemeindebürgermeister Dirk Otter hatte uns am 07.03.2024 die Kostenschätzung der Gemeinde per E-Mail zukommen lassen. Das Schreiben enthält einen fettgedruckten Teil, in dem die Gemeinde die eigene Kostenschätzung selbst zusammengefasst hat. In unserem Begehren haben wir diese zusammengefasste Kostenschätzung selbstverständlich übernommen. Aus den darunter ausgeführten zusätzlichen Informationen haben wir außerdem weitere Details ergänzt. Nach Eingang der Kostenschätzung haben wir mehrere E-Mails an die Gemeinde geschrieben, mit der Bitte, unsere Angaben in dem Begehren zu der Kostenschätzung auf Korrektheit zu prüfen – diese Anfragen wurden aber nicht beantwortet.
Hier die Kostenschätzung der Gemeinde im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Baumbach,
wir haben heute die Zahlen vom Architekten erhalten und können Ihnen somit die Anfrage zur Kostenschätzung (Kosten und Folgekosten) für das Bürgerbegehren vorlegen.
Die geschätzten Kosten und Folgekosten, für das Bürgerbegehren belaufen sich wie nachfolgend dargestellt auf einmalig 3,6 Mio.€ und jährlichen Betriebskosten in Höhe von 105.960,90€.
Die Kostenschätzung teilen sich wie folg auf:
• Jährliche Betriebskosten und der Bauunterhaltung (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) in Höhe von
105.960,90€.
Hinzu kommen die notwendigen geschätzten Baukosten, in Höhe von 3,6 Mio.€, die sich wie folgt verteilen:
• Kosten für die Sanierung der Schule Bremke inkl. Inklusion
• Kosten für die notwendigen neuen Räume für den Ganztagsbetrieb
Weiterhin kommen Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der IT in Höhe von ca. 20.000€ hinzu.
• 4 digitale Tafeln
• Hardware für den Netzausbau
Bei der Schätzung der Kosten haben wir den aktuellen Standard und Ausstattung der übrigen Schulen in Gleichen berücksichtigt. Diese beinhaltet, neben der Umsetzung von Inklusion, den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026, dessen Umsetzung zusätzlicher Raumbedarf erforderlich macht. Weiterhin muss eine notwendige Sanierung des Gebäudes erfolgen, welche wie bei anderen Schulen zurückgestellt wurde, bis Klarheit über die Ausrichtung der Schullandschaft in Gleichen besteht.
Viele Grüße
Dirk Otter“
Die Gemeinde Gleichen hatte für die Sitzung des nicht-öffentlichen Verwaltungsausschusses am 23.04. eine Beschlussvorlage vorgelegt, dass unser Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt werden soll. Wir hatten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses aufgefordert, dieser Vorlage nicht zuzustimmen und damit den Bürgerentscheid zu ermöglichen. Die Ausschussmehrheit hat das Begehren dennoch für unzulässig erklärt Folgende Punkte hatten wir den Ratsmitgliedern zukommen lassen:
WEITERE INFORMATIONEN
- Das Begehren
- Vorgeschichte der Schuldebatte
- Die Schuldebatte 2024
- Die Entscheidung im Gemeinderat am 18.12.2024
- Unsere Positionen